Willkommen beim Jugendgericht

Das Jugendgericht ist erstinstanzliche kantonale Gerichtsbehörde für Personen, die im Zeitpunkt der Begehung einer Straftat das 18. Altersjahr noch nicht zurückgelegt haben und deren Beurteilung nicht in die Kompetenz der Jugendanwaltschaft fällt. Es handelt sich um ein interdisziplinär zusammengesetztes Fachgericht, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Jurisprudenz, Medizin und Pädagogik.

Verhandlungstag des Jugendgerichts ist in der Regel der Mittwoch.

Herausgegriffen

Die Gerichte des Kantons Basel-Stadt

Hier finden Sie alle Gerichte und die wichtigsten Rekurskommissionen, zudem auch die Schlichtungsstellen, denen keine richterliche Funktion zukommt.