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 Jugendgericht Basel-Stadt Rheinsprung 16 4051 Basel » Stadtplan
Tel. 061 267 81 07 Fax 061 267 66 98
» Kontakt
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Willkommen beim Jugendgericht |
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Das Jugendgericht ist erstinstanzliche kantonale Gerichtsbehörde für Personen, die im Zeitpunkt der Begehung einer Straftat das 18. Altersjahr noch nicht zurückgelegt haben und deren Beurteilung nicht in die Kompetenz der Jugendanwaltschaft fällt. Es handelt sich um ein interdisziplinär zusammen gesetztes Fachgericht, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Jurisprudenz, Medizin und Pädagogik.
Verhandlungstag des Jugendgerichts ist in der Regel der Mittwoch.
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